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Forderung nach Waffenverbot der Partei "Bündnis 90/Die Grünen"

Anlässlich der Verabschiedung des neuen Parteiprogramms der Partei „Bündnis 90/Die Grünen" innerhalb dessen ein generelles Verbot des Besitzers privater Schusswaffen mit Ausnahme von Jägern gefordert wird, haben wir uns mit dem beigefügten Schreiben an die Parteiführung der Partei „Bündnis 90/die Grünen“ gewandt, ebenso wie an die Parteiführung der CSU. Im Folgenden möchten wir den aktuellen Schriftwechsel veröffentlichen, damit sich jeder eine eigene Meinung zu diesem Thema bilden kann. Dringen "Die Grünen" mit Ihrer Forderung (nach der kommenden Bundestagswahl), bedeutet die nicht weniger als das Ende des Schützensports und eine Enteignung der Schützen.   

Anfrage an Partei "Bündnis90/Die Grünen" vom 07.01.2021

Sehr geehrte Frau Baerbock,
sehr geehrter Herr Habeck,


in Zeiten wie diesen ist Diskriminierung ein weit verbreitetes Thema. Dies schlägt sich auch in Ihrem neuen Grundsatzprogramm nieder.

Daher melde ich mich als Erster Schützenmeister unseres Vereins namens und im Auftrag unserer Mitglieder mit der Bitte um Klarstellung, wie Absatz 283 auf den Zeilen 2031-2035 unter der Überschrift „Freiheit und Sicherheit“ Ihres Grundsatzprogrammes zu verstehen ist, wonach Sie mit Ausnahme von Jägern ein Verbot des privaten Besitzes von tödlichen Schusswaffen fordern, verknüpft mit der weiteren Forderung, illegalen Waffenbesitz zu sanktionieren, was aber nach der aktuellen Rechtslage derzeit unstreitig der Fall ist. Ihre diesbezügliche Forderung verstehen wir daher nicht, es sei denn, Sie insinuieren, Sportschützen würden bereits jetzt illegal Waffen besitzen, eine pauschale und substanzlose Verdächtigung. 

Wir verstehen des Weiteren nicht, weshalb Sie unter der Überschrift „Freiheit und Sicherheit“ ein Verbot tödlicher Schusswaffen mit der Begründung „die öffentliche Sicherheit und der Schutz vor Gewalt“ seien Staatsaufgaben – was zweifellos der Fall ist - und jeder habe “das Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat.“ fordern. All dies ist geltendes Recht und wird durch den „privaten Besitz tödlicher Schusswaffen“ nicht infrage gestellt, es sei denn, sie sehen in uns Sportschützen eine Gefahr für „Freiheit und Sicherheit“, was ebenfalls eine pauschale, substanzlose und vor allem böswillige Verleumdung darstellt. 

Bitte begründen Sie, weshalb Sie die „Freiheit“ und die „öffentliche Sicherheit“ durch privaten Waffenbesitz in Gefahr sehen und inwieweit wir als Sportschützen Ihrer Meinung nach in das Recht eines jeden auf ein Leben frei von Gewalt eingreifen sowie das Gewaltmonopol des Staates durch unsere bloße Existenz Ihrer Meinung nach gefährdet ist. Wir geben zu bedenken, dass das Schützenwesen nicht nur ein Sport, sondern auch eine Jahrhunderte alte Tradition darstellt und nach unserer Kenntnis noch nie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch das Sportschützenwesen ausgegangen ist, ganz im Gegenteil.

Wir fühlen uns durch Ihre Forderung nach dem Verbot privaten tödlichen Schusswaffenbesitzes, der mit der Begründung einhergeht, jedermann habe das Recht auf ein Leben frei von Gewalt und der Schutz der öffentlichen Sicherheit sei dadurch zu gewährleisten, dass privater Schusswaffenbesitz verboten wird, nicht nur diskriminiert, wir fühlen uns auch pauschal und ausnahmslos kriminalisiert.

Tatsächlich sehen wir zum einen das staatliche Gewaltmonopol durch die Existenz des Schützenwesens nicht infrage gestellt, da, wie Sie wissen, das Waffenrecht strengste gesetzliche Vorschriften über den Erwerb und Besitz von Schusswaffen aufstellt, deren Beachtung durch die Behörden regelmäßig und streng überprüft werden, und zum anderen die Anwendung von Gewalt für private Waffenbesitzer den selben gesetzlichen Vorschriften unterliegt (Notwehr, Nothilfe), wie für jedermann. Schusswaffenbesitzer sind, was das Thema „Gewaltanwendung“ betrifft, keineswegs privilegiert. 

Zum anderen üben wir auch faktisch keine Gewalt durch den privaten Besitz von Schusswaffen aus, auch nicht in psychischer Form, da wir Waffen in der Öffentlichkeit nicht führen dürfen und nicht führen wollen. 

Wenn Sie also ernsthaft den Besitz tödlicher Schusswaffen damit begründen, dass jedermann ein Recht auf ein Leben frei von Gewalt habe, und dieses unbestrittene Grundrecht durch das Schützenwesen infrage gestellt sehen, müssten sie mit derselben Begründung Biathlon und Bogenschießen, jedwede tödlichen Hieb- und Stichwaffen, den Besitz gefährlicher Tiere und Substanzen, Werkzeuge, Küchengeräte und letztendlich auch Holzstöcke etc. verbieten.

Bitte betrachten Sie dieses Schreiben nicht als Polemik. Wir erbitten lediglich Ihre ernsthafte rechtlich fundiert begründete Antwort auf unsere obige Frage, da wir weder pauschal als Gewalttäter diskriminiert werden möchten noch es gutheißen, dass Sie uns mit der derzeitigen Begründung die Verfassungstreue absprechen, da Sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch uns scheinbar in Gefahr sehen. 

Derartige gewichtige Vorwürfe werden Sie sicherlich auch fundiert zu begründen wissen. Derzeit sehen wir uns durch Ihr Grundsatzprogramm zu Unrecht an den Pranger gestellt und sowohl diskriminiert als auch kriminalisiert. Wir bitten daher höflich um eine baldige Antwort.

(Sie sollten dabei nicht außer Acht lassen, dass es in unserem weltanschaulich neutralen Verein ganz sicher auch Mitglieder gibt, die sich ganz grundsätzlich mit dem Gedanken tragen, bei der anstehenden Bundestagswahl Ihre Partei zu wählen!)

Mit freundlichen Grüßen

 

Markus Zaus

Rechtsanwalt und Schützenrat, stellvertretend für 

Stefan Meusel

Erster Schützenmeister

PS: Wir behalten es uns vor, dieses Schreiben sowie Ihre Antwort hierauf zu veröffentlichen.

PPS: Eine Abschrift dieses Schreibens senden wir auch an den Kreissprecher Ihres Kreisverbandes Nürnberger Land


Das Original unseres Schreibens sehen Sie hier.


Anwort der Partei "Bündnis 90/Die Grünen" vom 20.01.2021 per Mail

Sehr geehrter Herr Meusel,

vielen Dank für Ihren Brief an unsere Parteivorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck. Da unsere Vorsitzenden terminlich stark eingebunden sind haben Sie mich darum gebeten Ihnen zu antworten.

In der Tat heißt es in § 283 unseres neuen grünen Grundsatzprogramms:

"Die öffentliche Sicherheit und den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten, gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Staates. Jede*r hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Dies ernst zu nehmen bedeutet ein Ende des privaten Besitzes von tödlichen Schusswaffen, mit Ausnahme von Jäger*innen.  Illegaler Waffenbesitz muss geahndet werden."

Zum Hintergrund: Vielen Menschen in Deutschland ist gar nicht bewusst, welch große Zahl von Waffen sich auch hierzulande im Umlauf befindet. In Deutschland gibt es 5,4 Millionen legale (Stand 2019) und schätzungsweise 20 Millionen illegale Waffen. Jedes Jahr sterben Menschen durch legale Waffen, beim Hantieren mit ihren Waffen oder durch Straftaten, wie zum Beispiel dem Amoklauf von Winnenden oder den Anschlag von Hanau in diesem Jahr, bei dem zehn Menschen ermordet wurden.

Laut Bundesministerium des Innern gibt es derzeit 13.000 gewaltbereite Rechtsextremisten, die sich immer stärker vernetzen. Und auch die Zahl der Waffen in ihren Händen steigt. Das ist eine Gefahr für die Demokratie in Deutschland.

Wir finden: jeder Mensch, der durch eine Waffe stirbt, ist einer zu viel. Deshalb braucht es einerseits noch mehr Kontrollen, um illegale Waffen aufzuspüren. Und deshalb müssen braucht es andererseits ein Ende des privaten Besitzes von tödlichen Schusswaffen.

Vom Ende des privaten Besitzes tödlicher Waffen wollen wir lediglich Jägerinnen und Jäger ausnehmen. Warum nur diese? Weil ihre Arbeit manchmal den Einsatz einer tödlichen Waffe – wohlgemerkt gegen Tiere – voraussetzt, zum Beispiel um Wildbestand gezielt zu dezimieren und so die Natur zu schützen. Weitere Ausnahmen wollen wir nicht. Wenn wir beispielsweise auch Sportschützinnen und Sportschützen ausnehmen würden, dann wäre das keine kleine Ausnahme, sondern das betrifft Millionen Waffen. Selbstverständlich bleibt die private Sportausübung mit Waffen erlaubt, aber eben nicht mit tödlichen. Das bedeutet keinen Generalverdacht gegen Sportschütz*innen, sondern das bedeutet mehr Sicherheit.

In unserem Grundsatzprogramm haben wir unsere grundsätzliche Haltung zu tödlichen Schusswaffen formuliert. Mit welchen konkreten Schritten wir diesem Ziel näherkommen wollen, werden wir dann in unserem Programm zur Bundestagswahl in diesem Jahr formulieren.

--

Ich hoffe, ich konnte Ihr Anliegen zufriedenstellend beantworten.



Mit freundlichen Grüßen

Hans-Christian Mrowietz
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bundesgeschäftsstelle
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Platz vor dem Neuen Tor 1
10115 Berlin

T: 030-28442-0
E: dialog@gruene.de
I:     http://www.gruene.de/


Das Original der Antwort-Mail vom 20.01.2021 sehen sie hier.

Zweite Anfrage an die Partei "Bundnis90/die Grünen" vom 21.01.2021

Sehr geehrter Herr Mwrowietz,

zunächst danken wir für die zügige Antwort und Ihre ehrlichen Worte. Dennoch haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Ihre Antworten ganz und gar nicht zufrieden stellend sind, da Sie im Wesentlichen die von uns auf geworfenen Fragen nur ideologisch, nicht aber aufgrund Fakten, beantwortet haben. 

Wir haben Sie in unserem Schreiben vom 07.01.2021 nicht um Erläuterung Ihrer Parteiideologie, sondern um Beantwortung der Frage nach der wissenschaftlichen Begründetheit, weshalb Sie mit ihrem Parteiprogramm ca. 1,4 Millionen im Deutschen Schützenbund organisierte Sportschützen pauschaliert unter Generalverdacht stellen und suggerieren, Sportschützen seien mangels Verfassungstreue eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Man kann dies durchaus auch als beleidigend empfinden.

In Ihrer Antwort nennen Sie aber keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, die diesen schwerwiegenden Generalverdacht rechtfertigen, sondern argumentieren zunächst mit der Anzahl in Deutschland registrierter Waffen von 5,4 Millionen. Es mag sein, dass diese Zahl zutrifft. Einen argumentativen Zusammenhang zwischen der Anzahl legaler in Deutschland registrierter Waffen und Ihrem Ruf nach einem generellen Waffenverbot besteht nicht, da eine Waffe selbst noch nie einen Menschen Schaden zugefügt hat. Es ist immer der Mensch, der die Waffe bedient, ob unabsichtlich beim „Hantieren“, wie Sie es nennen, oder vorsätzlich oder fahrlässig in Form einer Straftat. Wenn Sie die hohen Anforderungen, die an den Erwerb einer Waffenbesitzkarte geknüpft sind kennen, wissen Sie, dass aufgrund der fundierten Ausbildung, die der Erteilung einer Waffenbesitzkarte vorangeht, einerseits und der strengen waffenrechtlichen Regelungen über dem Umgang mit Waffen anderseits, die Gefahr einer unabsichtlichen Verletzung durch eine Schusswaffe in Form des „Hantierens“ gegen Null geht.

Insoweit Sie weiter schätzungsweise 20 Millionen illegal in Deutschland befindliche Waffen nennen, stellt sich für uns nicht die Frage, wie Sie die Anzahl illegaler in Deutschland befindlicher Waffen der Höhe nach schätzen können, wir fühlen uns von diesem Argument schlicht nicht betroffen, da Schützen Waffen legal besitzen und Sie mit dem Verbot legaler Waffen keinen Einfluss auf die Anzahl illegaler in Deutschland befindlicher Waffen ausüben.

Weder Ihre Partei noch eine andere oder Sportschützen haben Einfluss auf den illegalen Waffenbesitz und sind ganz sicherlich auch nicht Ursache dafür.

Des weiteren erwähnen Sie exemplarisch den Amoklauf von Winnenden oder den Anschlag von Hanau aus dem Jahr 2020 zur Rechtfertigung Ihrer Forderungen.

Wie Sie wissen, wurde anlässlich des Anschlags von Winnenden das Waffenrecht bereits verschärft, nachdem es schon vorher in den Jahren 2003-2008 zu weiteren Verschärfungen kam. Anlässlich der von Ihnen zitierten Amoktat von Winnenden wurden unter anderem verdachtsunabhängige Kontrollen unter Ausklammerung des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 EG) ins Waffenrecht eingeführt. 

Die juristische Aufarbeitung dieser Tat erfolgte vollumfänglich. Darüber hinaus gehende Verfassungsbeschwerden von Aktionsbündnissen gegen legalen Waffenbesitz scheiterten vor dem Bundesverfassungsgericht, ebenso wie vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Bemerkenswert daran: Die dort eingelegte Beschwerde wurde ohne weitere Prüfung und ohne nähere Begründung für unzulässig erklärt! 

Zu bemerken ist an dieser Stelle: Der Vater des Täters hatte seine Waffe entgegen bereits damaliger gesetzlicher Vorschriften nicht ordnungsgemäß verschlossen gelagert, so dass sich der Täter Zugang zur nicht verschlossen Waffe verschaffen konnte. Dass dieser Verstoß eines einzelnen, des Vaters des Täters, zu einer so schrecklichen Tat führte, war sicher weder für diesen vorhersehbar noch begründet er den Verdacht gegen die oben erwähnten 1,4 Millionen deutscher Sportschützen, ihre Waffen nicht ordnungsgemäß gegen unbefugten Zugang unter Verstoß gegen das Waffenrecht zu verschließen. Die selbe Gefahr geht im Übrigen auch von nicht ordnungsgemäß verwahrten Behörden- oder Jagdwaffen aus. Also auch dieses Beispiel begründet ihre gegen Schützen gerichtete Forderung juristisch und objektiv nicht.

Soweit Sie auf den Anschlag von Hanau aus 2020 verweisen, so bitten wir bei der Diskussion zu berücksichtigen, dass der dortige Täter im Auftrag der die Ermittlungen führenden Bundesanwaltschaft im Rahmen eines forensischen fachpsychiatrischen Gutachtens untersucht wurde. Beim Attentäter wurde eine paranoide Schizophrenie festgestellt. Dies gilt es bei der Heranziehung des Arguments „Hanau“ für Ihre These, wonach Sportschützen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, zu berücksichtigen. Wollen sie behaupten, alle Sportschützen leiden (potenziell) an einer paranoiden Schizophrenie? Wir unterstellen dies ausdrücklich nicht, verwahren uns auch gegen Ihr weiteres Argument, wonach sie laut BKA 13.000 gewaltbereite Rechtsextremisten in Deutschland als zweites Argument für Ihre Forderung nach einem Waffenverbot heranziehen. Hierzu verweisen wir zunächst auf die Veröffentlichung des Bundeskriminalamts vom 1.4.2020, wonach aktuell von 66 rechtsextremistischen Gefährdern und ca. 12.700 gewaltbereiten Rechtsextremisten in Deutschland auszugehen ist. Letztere Gruppe hat sich seit 2015 um ca. 900 Personen erhöht. Dem stehen laut Veröffentlichung des Bundeskriminalamts 7 linksextremistische Gefährder, 81 relevante Personen und ca. 9000 gewaltbereite Linksextreme gegenüber. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Anzahl linksextremistische Straftaten von 2018 auf 2019 laut Erhebung des BMI um 23,7 % erhöht hat. Die Anzahl rechts extremer Straftaten ist im gleichen Zeitraum um 9,4 % gestiegen. Dem gegenüber stehen laut BKA 700 Gefährdeter aus dem islamistisch motivierten Terrorismus, die das BKA für 2019 erfasst hat. Die Anzahl der gewaltbereiten islamistisch motivierten Personen hat das BKA im Gegensatz zu den links- und rechts extremistischen Personenkreis leider nicht erhoben oder nicht ausgewiesen. Bei alldem sehen wir keinen Zusammenhang zum Sportschützenwesen.

Sie erwähnen aber zur Begründung des von Ihnen geforderten Verbots des Besitzes legaler Waffen den Rechtsextremismus, den Sie aus dem gesamtterroristischen Gefährdungspotenzial herausheben, obwohl dieser im Kontext mit der Gefährdungslage in Deutschland nur einen Teil der Gesamtbedrohung ausmacht und vor allem, ohne den Anlass hierfür nennen zu können. Wir würden gerne wissen, auf welche wissenschaftliche objektiv nachprüfbare Erkenntnis Sie gerade den Rechtsextremismus als Rechtfertigung für eine Forderung nach einem Verbot des Besitzes legaler Waffen heranziehen. Uns ist eine derartige wissenschaftlich fundierte Begründung nicht bekannt.

Des weiteren führen Sie an, dass nach Ihrer Ansicht jeder Mensch, der durch eine Waffe stirbt, einer zu viel ist. Dies trifft ebenso zu, wie wir Ihre Forderung nach strengen Kontrollen, um illegale Waffen aufzuspüren, unterstützen, nur sehen wir hier keinen Zusammenhang zum Sportschützenwesen, ganz im Gegenteil:  Dazu müsste man wohl in den Milieus organisierter Kriminalität, auch und vor allem arabischer und russischer Clan-Kriminalität, tätig werden. Beide Milieus sind in den Schützenverein aber eher nicht anzutreffen und wählen ganz sicher auch nicht den legalen Weg, um an Schusswaffen zu gelangen, wo diese doch in den dortigen Herkunftsländern viel einfacher zu beschaffen sein dürften.

Schließlich rechtfertigen Sie den auch weiterhin möglichen privaten Besitz tödlicher Schusswaffen durch Jäger damit, dass diese ihre Waffen nur „gegen Tiere“ richten. Da wir Sportschützen unsere Waffen aber nur gegen Papier-, Ton- oder Stahlziele innerhalb von gesetzlich definierten Schießanlagen richten, ist das Gefährdungspotential, welches von unseren Waffen bzw. den Schützen ausgeht, gleich null.   

Derzeit haben Sie also unsere Frage argumentativ nicht beantwortet, sondern bestenfalls Ihre Forderung aus dem Parteiprogramm ideologisch erläutert. Als Partei steht Ihnen eine solche Argumentation wohl zu, rechtfertigt aber objektiv die von Ihrer Partei erhobene Forderung nach einem Verbot legalen Besitzer privater Schusswaffen durch Sportschützen anhand belegbarer Fakten nicht. Der derzeitige Zustand, den wir anprangern, wonach Sportschützen jetzt auch noch unter rechtsextremen Generalverdacht gestellt werden, steht leider ebenso im Raum, wie das bösartige in Abrede stellen der Verfassungstreue von Sportschützen. Es wäre schön, wenn Sie dieses Schreiben argumentativ aufgreifen und auf unsere Bedenken nochmals schriftlich eingehen würden.

 

Mit freundlichen Grüßen

  

Markus Zaus

Rechtsanwalt und Schützenrat, stellvertretend für

Stefan Meusel

Erster Schützenmeister

Das Original unseres Schreibens finden Sie hier.

Dritte Anfrage an die Partei "Bundnis90/die Grünen" vom 16.09.2021

Sehr geehrter Herr Mwrowietz,

dass Sie unser Schreiben vom 31.1.2021 nicht beantwortet haben, hat uns nicht wirklich überrascht, aber doch enttäuscht. Wir gehen also davon aus, dass Ihnen hierfür schlicht die Argumente fehlen. 

Wir würden das Thema so kurz vor den Bundestagswahlen aber gerne noch einmal aufgreifen und Sie erneut mit Fakten hierzu konfrontieren: 

Inzwischen liegt das aktuelle Bundeslagebild 2020 zur Waffenkriminalität des Bundeskriminalamtes vor, welches erneut rückläufige Deliktszahlen im Jahr 2020 (Rückgang um 6,4 % bei Verstößen gegen das Waffengesetz) ausweist. „Wenngleich die PKS keine Unterscheidung hinsichtlich der Art der jeweiligen Verstöße vorsieht, dürfte es sich nach polizeilicher Einschätzung überwiegend um Fälle des illegalen Erwerbs, des illegalen Besitzes, des illegalen Führens und der illegalen Einfuhr von Waffen handeln.“ (Quelle: Waffenkriminalität, Bundeslagebild 2020)

Die Hauptproblematik im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Delikten sieht das Bundeskriminalamt im international organisierten illegalen Handel von Schusswaffen aus den West-Balkan-Staaten, dem professionellen, illegalen Umbau von Schreckschusswaffen türkischer Herkunft und im illegalen Rückbau von Flaubert-Waffen aus der slowakischen Republik sowie häufige Nutzung sozialer Netzwerke und Messenger Dienste zur Durchführung illegaler Waffengeschäfte, bei weitem jedoch nicht den legalen Waffenbesitz durch Jäger oder Sportschützen. 

Nachdem der Anteil von Legalwaffenbesitzern in der polizeilichen Statistik nicht einmal mehr erfasst wird, zeigt sich, dass dieses Thema keinerlei sicherheitsrechtliche Relevanz besitzt. Im Bundeslagebild 2015 war zuletzt ein Anteil von 4,9 % sichergestellter Waffen aus Legal-Besitz erfasst worden.

Dennoch spiegeln Sie mit Ihrem Wahlprogramm einerseits öffentlich ein Gefahrenpotenzial für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus dem legalen Waffenbesitz vor, welches schlicht nicht existiert und zum anderen täuschen Sie hiermit Ihre potenziellen Wähler. All das geschieht nachweislich wider besseres Wissens. Wir erinnern an Ihren Fraktionsantrag Nummer 18/9674 im deutschen Bundestag aus dem Jahr 2016 und die diesbezüglich eingeholte sachverständige Stellungnahme des Herrn Oberstaatsanwalt Reiner Hofius aus Koblenz, auf welche wir Sie nochmals hinweisen. In dieser Stellungnahme finden Sie alles rechtlich und tatsächlich Relevante zu diesem Thema aus sachverständiger Sicht. Dass Sie Legalwaffenbesitzer nach wie vor in Ihrem Wahlprogramm als potentielle Terroristen verunglimpfen ist ärgerlich und nur aufgrund einer Kollektivbeleidigung nicht strafbar. 

Wir fordern also nochmals vor diesem Hintergrund zu einer fundierten Stellungnahme auf, gerne und aus aktuellem Anlass (Würzburg) auch im Zusammenhang damit, wie Sie mit ihrem Wahlprogramm die Öffentlichkeit vor (tödlichen) Messerattacken schützen wollen oder ganz aktuell vor einer "islamistisch motivierten" Bedrohung (Zitat LMI Reul) in Hagen.

In der Hoffnung auf eine baldige und respektable Antwort, oder zumindest den Versuch einer solchen, verbleiben wir

Mit freundlichen Grüßen

 

Markus Zaus

Rechtsanwalt und Schützenrat, stellvertretend für

 

Stefan Meusel

Erster Schützenmeister

Das Original unseres Schreibens finden Sie hier:

Die Stellungnahme des OStA Hofius für den Innenausschuss des Bundestages finden Sie hier

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