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Verwendung von Magazinen mit größerer Magazinkapazität (2/2023)

Der BBS-Bayern hat sich bezüglich des Thematik "Verwendung von Magazinen mit größerer Magazinkapazität" gemäß Waffengesetz mit dem folgenden E-Mail an die Vereine gewandt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem mich in letzter Zeit vermehrt Anfragen zu diesem Thema erreichen, habe ich mich dazu entschlossen die Vereine des BBS erneut dazu anzuschreiben.

Magazine für halbautomatische Langwaffen

Gemäß §6 Verordnung zum Waffengesetz sind zum sportlichen Schießen mit halbautomatischen Langwaffen nur Magazine mit einer maximalen Kapazität von 10 Patronen erlaubt.

  1. Dies gilt auch für Magazine mit größerer Magazinkapazität, für die eine Genehmigung durch das BKA oder eine fristgerechte Anmeldung durch Altbesitz bei der zuständigen Ordnungsbehörde vorliegt. Sie müssen auf 10 Patronen Magazinkapazität blockiert werden.
  2. Dies gilt ebenso für KK-Magazine. Auch sie müssen auf 10 Patronen Magazinkapazität blockiert werden.

Magazine für Kurzwaffen

Bei Kurzwaffen mit Zentralfeuerpatronen sind zum sportlichen Schießen nur noch Magazine mit einer maximalen Magazinkapazität von 20 Patronen zugelassen.

 

  1. Dies gilt auch für Magazine mit größerer Magazinkapazität, für die eine Genehmigung durch das BKA oder eine fristgerechte Anmeldung durch Altbesitz bei der zuständigen Ordnungsbehörde vorliegt. Eine Blockierung ist nicht erforderlich. Jedoch dürfen zu keiner Zeit mehr als 20 Patronen ins Magazin geladen werden.
  2. Dies gilt nicht für KK-Magazine. Jedoch müssen für diese Magazine Vorgaben bezüglich maximaler Patronenzahl / Laden einer bestimmten Anzahl von Patronen durch die Sportordnungen beachtet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid Schuh

Bund Bayerischer Schützen e.V.
Präsident
Tel.: 08772 – 805 98 25
Fax: 08772 – 91 55 71

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